Version 1 – September 2025
1. Vertragspartner
1.1 Vertragspartner ist die tink GmbH (im Folgenden „tink.energy“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 175701B, mit Sitz in der Sophienstraße 21, 10178 Berlin. Geschäftsführer sind Dr. Marius Lissautzki und Daniel Gorr. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE306354131.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Planung, Verkauf, Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme modularer Energielösungen („Produkte”) durch tink.energy an Verbraucher gemäß § 13 BGB („Kunden“), einschließlich der Option eines Zahlungsaufschubs für Teile des vereinbarten Preises. Zu den Produkten gehören Photovoltaikanlagen („PV-Anlagen”), Wärmepumpen, Energiespeicher inkl. Zubehör und Smart Home Produkte.
Diese AGB gelten auch für Leistungen, die im Namen und Auftrag von tink.energy durch externe Partnerunternehmen erbracht werden.
Die AGB sind Bestandteile des Kaufvertrags.
3. Vertragsabschluss
3.1 Verträge kommen ausschließlich zwischen Kunden und tink.energy zustande. Die tatsächliche Ausführung einzelner Leistungen, insbesondere Lieferung, Installation und ggf. Wartung, erfolgt im Auftrag von tink.energy durch ausgewählte Fachpartnerunternehmen. Anfragen erfolgen online über die Plattform www.tinkenergy.de.
3.2 Auf Grundlage der vom Kunden über die Webseite gemachten Angaben sowie einer Beratung und Planung durch tink.energy erstellt tink.energy ein Angebot zur Lieferung und Installation. Eine Vor-Ort-Besichtigung des Installationsortes vor Vertragsschluss kann Bestandteil dieser Planung sein, findet jedoch nur statt, wenn dies für die technische Prüfung erforderlich ist. Das Angebot wird dem Kunden unverbindlich per E-Mail zugesendet („vorläufiges Angebot“). Sämtliche Angaben im vorläufigen Angebot sowie darin enthaltene Kostenschätzungen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, tink.energy hat sie ausdrücklich als verbindlich ausgewiesen. Dies gilt ebenfalls für sämtliche vom Kunden erhaltene Kataloge, technische Unterlagen (wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Verweise auf DIN-Normen), sonstige Produktinformationen oder weitere Dokumente, unabhängig davon, ob diese in elektronischer oder gedruckter Form vorliegen.
3.3 Der Kunde nimmt das Angebot verbindlich an, indem er es innerhalb von zwei Wochen unterschrieben zurücksendet. Vertragsabschlüsse bedürfen der Textform oder einer elektronischen Signatur. Der Vertrag kann schriftlich oder durch eine elektronische Unterschrift geschlossen werden. Dabei genügt es, wenn Angebot und Annahme jeweils separat auf elektronischem Weg erklärt werden. Mit Übersendung der unterzeichneten Auftragserklärung unterbreitet der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt zustande, sobald tink.energy dieses Angebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang ausdrücklich in Textform per E-Mail annimmt („Auftragsbestätigung“).
3.4 Die Ausführung einzelner Leistungen kann an qualifizierte Partnerunternehmen delegiert werden, mit denen tink.energy im Rahmen des Plattformmodells zusammenarbeitet. Der Vertrag besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und tink.energy. Die Kommunikation kann sowohl direkt durch tink.energy als auch durch das beauftragte Partnerunternehmen erfolgen, soweit dies für die Planung, Durchführung oder Abwicklung der Leistungen erforderlich ist. Rechnungsstellung und vertragliche Korrespondenz erfolgen grundsätzlich durch tink.energy.
3.5 Sofern zwischen dem Kunden und tink.energy eine Anzahlung individuell vereinbart wurde, erfolgt der Beginn der Leistungserbringung durch tink.energy erst nach Eingang des Anzahlungsbetrags auf dem Geschäftskonto von tink.energy.
3.6 tink.energy ist nicht verpflichtet, mit dem Kunden einen Kaufvertrag zu schließen.
4. Widerrufsrecht
4.1 Kunden können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Eine vollständige Übersicht zum Widerruf finden Sie in der untenstehenden Widerrufsbelehrung und dem Musterformular.
4.2 Sofern der Kunde ausdrücklich wünscht, dass tink.energy bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, ist eine entsprechende Zustimmung erforderlich. Der Kunde bestätigt in diesem Fall zugleich, dass ihm bewusst ist, dass bei vollständiger Vertragserfüllung durch tink.energy sein Widerrufsrecht erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
5. Vertragsänderungen
5.1 Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von tink.energy wirksam.
5.2 Ein vertragliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist wird nicht eingeräumt. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt, insbesondere das Kündigungsrecht nach § 648 BGB, sowie das Widerrufsrecht. Übt der Kunde eine Kündigung nach § 648 BGB aus, hat tink.energy Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Übrigen gelten die Anrechnungsregeln des § 648 BGB. Unabhängig von der konkreten Berechnung wird der entgangene Gewinn pauschal mit 10 % der Nettoauftragssumme angesetzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer entgangener Gewinn entstanden ist. Die pauschale Entschädigung ist mit Zugang der Kündigungserklärung fällig.
6. Kündigung und Rücktritt
6.1 Rücktritt durch tink.energy bei technischer oder rechtlicher Undurchführbarkeit. tink.energy ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich im Rahmen des Vor-Ort-Termins oder während der Installationsarbeiten herausstellt, dass:
(a) die Installation der vorgesehenen Komponenten am Standort nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn z. B. die baulichen Gegebenheiten (wie Dachstruktur oder Statik) nicht mit den Anforderungen der Standard-Montagesysteme kompatibel sind; und
(b) die Undurchführbarkeit aus Umständen resultiert, die tink.energy nicht zu vertreten hat. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die vom Kunden gemachten Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Genehmigungen oder relevanten rechtlichen oder technischen Gegebenheiten nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort übereinstimmen.Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig an den Kunden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber tink.energy im Zusammenhang mit dem Rücktritt sind ausgeschlossen, soweit tink.energy die Undurchführbarkeit nicht zu vertreten hat. Das Rücktrittsrecht kann nur innerhalb von vier Wochen nach Kenntniserlangung aller maßgeblichen Umstände durch tink.energy ausgeübt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem alle für den Rücktritt relevanten Umstände tink.energy bekannt sind oder ohne weiteres hätten bekannt sein müssen.
6.2 Kündigung bei fehlender Mitwirkung des Kunden. tink.energy ist berechtigt, den Vertrag gemäß §§ 642, 643 BGB zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Handlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die sich daraus ergebenden gesetzlichen Folgen bleiben unberührt.
6.3 Kündigung bei Zahlungsverzug. Sofern der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät und die Voraussetzungen des § 498 Abs. 1 BGB erfüllt, ist tink.energy berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Auch hier gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen entsprechend.
6.4 Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden bei Pflichtverletzung. Will der Kunde wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einen Mangel zurückzuführen ist, vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, ist dies nur zulässig, wenn tink.energy diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht des Kunden zur freien Kündigung nach § 648 BGB bleibt unberührt. Die Rechtsfolgen einer Kündigung nach § 648 BGB ergeben sich aus Ziffer 5.2.
6.5 Im Falle eines Vertragswiderrufs bei Finanzierung über einen externen Partner erfolgt die Rückabwicklung gemäß den vom Finanzierungspartner vorgegebenen Abläufen.
6.6 Auflösende Bedingung bei Förderabsage für Wärmepumpen
Diese Ziffer gilt ausschließlich für den Leistungsbestandteil Wärmepumpe. Sofern der Kunde für die Wärmepumpe einen Förderantrag bei einer zuständigen Stelle (z. B. KfW oder BAFA) gestellt hat und im Angebot oder Kaufvertrag ausdrücklich auf die Förderabhängigkeit hingewiesen wurde, entfällt die Verpflichtung zur Lieferung und Installation der Wärmepumpe, wenn der Förderantrag endgültig abgelehnt wird. Andere, nicht förderabhängige Vertragsbestandteile bleiben unberührt.
Eine bloße Kürzung der Fördersumme führt nicht zur Unwirksamkeit dieses Leistungsbestandteils. Der Kunde informiert tink.energy unverzüglich in Textform über die Entscheidung der Förderstelle und fügt den Bescheid bei.
Bereits geleistete Anzahlungen für den Wärmepumpen-Anteil werden vollständig erstattet, soweit keine von der Förderung unabhängigen Leistungen erbracht wurden. Sind keine Einzelpreise ausgewiesen, erfolgt die Erstattung anteilig nach dem Verhältnis der vereinbarten Einzelpreise oder, ersatzweise, nach angemessener kaufmännischer Schätzung von tink.energy. Weitergehende Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Ablehnung bestehen nicht.
7. Leistungsumfang
7.1 Der Umfang der zu liefernden Produkte sowie der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag. Alle bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen sind in dem durch Antrag und Annahme zustande gekommenen Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vollständig wiedergegeben. Mitarbeitende von tink.energy sind nicht befugt, abweichende mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu treffen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich von tink.energy bestätigt wurden.
Die operative Durchführung einzelner Leistungen (z. B. Lieferung, Montage, Inbetriebnahme) erfolgt regelmäßig durch beauftragte Fachpartner im Namen und auf Rechnung von tink.energy. Ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Partnerunternehmen wird dadurch nicht begründet.
7.2 Gegenstand der Leistung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines standardisierten Produktsystems inklusive Montagestruktur, das für die Installation auf dafür geeigneten Gebäuden vorgesehen ist. Nicht umfasst sind bauliche Anpassungen an nicht geeigneten Dachflächen oder Gebäudeteilen sowie vorbereitende Maßnahmen wie etwa das Entfernen von Bäumen oder sonstige Geländearbeiten, die zur Herstellung der Montagemöglichkeit erforderlich wären.
7.3 Sofern bestimmte bauliche Voraussetzungen oder vorbereitende Maßnahmen für die Installation erforderlich sind, obliegt deren rechtzeitige und fachgerechte Umsetzung dem Kunden auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Der Kunde hat tink.energy auf Anforderung eine schriftliche Bestätigung oder ein Gutachten eines qualifizierten Fachplaners (z. B. Baustatiker) vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das Gebäude für die Installation der vorgesehenen Komponenten geeignet ist.
7.4 Erdarbeiten werden nur dann von tink.energy geschuldet, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. In diesem Fall erfolgt die Durchführung durch einen von tink.energy beauftragten Drittanbieter. Eine Haftung für vorhandene Bodenverunreinigungen, Altlasten oder unerwartete Fremdkörper im Erdreich ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, tink.energy über bekannte oder vermutete Besonderheiten des Baugrunds unverzüglich zu informieren.
7.5 Sofern eine Ausführung der Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden zum vereinbarten Termin nicht möglich ist, gelten die Regelungen zu Mitwirkungspflichten und Rechtsfolgen in Ziffer 11, insbesondere 11.10.
7.6 Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, die Installation auf dem Grundstück und Gebäude vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Er haftet für alle Nachteile, die aus fehlenden Eigentumsrechten oder Genehmigungen entstehen, insbesondere Verzögerungen oder Rückbaukosten.
7.7 Leistungsabschluss durch Fertigmeldung. Die Leistungen von tink.energy gelten mit Zugang der sogenannten Fertigmeldung beim Netzbetreiber sowie der Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation an den Kunden als vollständig erbracht. Fertigmeldung im Sinne dieses Vertrags bedeutet die Bestätigung gegenüber dem Netzbetreiber, dass die Anlage technisch fertiggestellt ist. Weitere Maßnahmen wie Zählertausch oder finale Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber liegen außerhalb des Leistungsumfangs und der Verantwortung von tink.energy.
7.8 Auf Wunsch des Kunden stellt tink.energy den Kontakt zu einem von tink.energy ausgewählten und beauftragten Partnerunternehmen her, das nach der Fertigmeldung die Installation und Inbetriebnahme eines intelligenten Messsystems sowie gegebenenfalls zugehöriger Komponenten übernimmt. Diese Leistung erfolgt außerhalb des zwischen dem Kunden und tink.energy geschlossenen Vertrags. Ein eigenes Vertragsverhältnis über diese Zusatzleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem beauftragten Partnerunternehmen zustande.
8. Leistungsänderungen durch tink.energy
8.1 Im Falle von Lieferschwierigkeiten ist tink.energy berechtigt, gleichwertige oder höherwertige Komponenten und Zubehör alternativer Hersteller zu liefern und zu installieren.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
tink.energy bietet je nach Kundenpräferenz zwei Zahlungsmodelle an: (1) Abschlagszahlungen auf Rechnung gemäß § 9.2, bei denen der Kaufpreis in mehreren vertraglich festgelegten Teilbeträgen fällig wird, oder (2) einen Ratenkauf über einen externen Finanzierungspartner gemäß § 9.3. Welches Modell Anwendung findet, wird individuell im Kaufvertrag vereinbart.
9.1 Die von tink.energy ausgewiesenen Preise beziehen sich auf den in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungsumfang. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie alle weiteren Preisbestandteile.
9.2 Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern im Kaufvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, in folgenden Zahlungsabschnitten:
(a) 30 % des Gesamtbetrags sind binnen sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt der ersten Abschlagsrechnung zu zahlen. Diese Rechnung wird ca. zwei (2) Wochen vor dem geplanten Montagetermin gestellt und dient der Reservierung der erforderlichen Komponenten.
(b) Weitere 40 % des Gesamtbetrags sind spätestens am dritten Installationstag zu begleichen. Die entsprechende Abschlagsrechnung wird ca. eine (1) Woche vor Beginn der Installation gestellt.
(c) Die restlichen 30 % des Gesamtbetrags sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Diese wird nach erfolgter Abnahme der Anlage erstellt.Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfristen tritt Verzug automatisch ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Offene Beträge sind ab diesem Zeitpunkt mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB (Verbraucher) zu verzinsen.
Für Mahnungen kann tink.energy die tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Sachkosten einer postalischen Mahnung (insbesondere Porto und Material) als Verzugsschaden verlangen; elektronische Mahnungen (E-Mail) sind kostenfrei. Personal-, IT- oder Verwaltungskosten werden nicht gesondert berechnet.
tink.energy bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.Erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverfolgung (z. B. registrierter Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt) kann tink.energy ersetzt verlangen, soweit deren Beauftragung im Einzelfall geboten war und die Kosten die gesetzlichen Gebühren nicht überschreiten.
Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung offen und betrifft dies mehr als eine Rate oder mindestens 10 Prozent des Gesamtkaufpreises, ist tink.energy nach erneuter angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, alle offenen Zahlungen vorzeitig fällig zu stellen und gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann tink.energy die bereits gelieferten Produkte auf Grundlage des Eigentumsvorbehalts zurückfordern.
Das Recht des Kunden, offene Gegenforderungen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, bleibt unberührt, sofern diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus demselben Vertragsverhältnis entstanden sind.
Unbeschadet der vorstehenden Regelungen kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung hingewiesen wurde.
9.3 Sofern sich der Kunde für eine Finanzierung des Kaufpreises im Rahmen eines durch einen Finanzierungspartner abgewickelten Ratenkaufs entschieden hat, gelten die im Kaufvertrag festgelegten Ratenzahlungen. Ergänzend finden die Vertrags- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners Anwendung.Nach Abschluss der Beratung und auf Grundlage des geäußerten Kaufinteresses übermittelt tink.energy dem Kunden einen Link zur digitalen Finanzierungsplattform des jeweiligen Partners. Dort kann der Kunde ein individuelles Finanzierungsmodell konfigurieren. Der Abschluss des Finanzierungsvertrags erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner. Der Kaufvertrag mit tink.energy steht in diesem Fall unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Finanzierungsbestätigung durch den Partner.Der Kunde kann den Gesamtbetrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig tilgen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Die Vermittlung des Darlehens erfolgt ausschließlich zur Finanzierung der bei tink.energy erworbenen Produkte und Leistungen. tink.energy tritt dabei nicht als Kreditvermittler im Sinne des § 34c Gewerbeordnung auf, da die Kreditvermittlung ausschließlich zur Finanzierung eigener Waren und Dienstleistungen erfolgt.
9.4 Eine ausreichende Bonität des Kunden ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss. tink.energy behält sich daher vor, die Kreditwürdigkeit des Kunden gemäß §§ 505a, 505b BGB zu prüfen. Zu diesem Zweck kann tink.energy bei Vertragsabschluss Auskünfte bei diesbezüglichen Dienstleistern einholen. Der Dienstleister übermittelt tink.energy die zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich solcher, die mittels mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt wurden, sofern tink.energy ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. tink.energy ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn tink.energy nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern.
9.5 Der vereinbarte Preis basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden Informationen und Annahmen. Sollten sich nach Vertragsschluss unvorhersehbare und von tink.energy nicht zu vertretende bauliche Umstände ergeben, oder sollten zwingende gesetzliche Änderungen eintreten, die zusätzliche Arbeiten oder Materialien erforderlich machen, ist tink.energy berechtigt, ein angepasstes Angebot zu unterbreiten. Gleiches gilt bei nachweisbaren Kostensteigerungen für Material- oder Transportleistungen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb von 14 Kalendertagen an, kann er den Vertrag außerordentlich und kostenfrei kündigen. In diesem Fall entfallen sämtliche gegenseitigen Leistungspflichten.
10. Lieferung und Abnahme
10.1 Lieferung und Ausführung. Die Installation erfolgt an der mit dem Kunden vereinbarten Lieferadresse. tink.energy ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die Versandart, das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer auszuwählen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Die tatsächliche Lieferung und Montage erfolgt regelmäßig durch von tink.energy beauftragte Partnerunternehmen. Diese handeln ausschließlich im Namen und Auftrag von tink.energy, ohne dass dadurch ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit dem Kunden begründet wird.
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Transportschäden unverzüglich nach Erhalt der Ware gegenüber tink.energy in Textform anzuzeigen.
10.2 Liefertermine und höhere Gewalt. Wunschterminangaben des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine verbindliche Terminbestätigung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – in der Regel zwei Wochen vor Ausführung.
Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesagt wurden.
Verzögern sich Leistungen infolge von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, oder behördlichen Anordnungen), so verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen. tink.energy haftet in diesen Fällen nicht für eine verspätete oder unterbliebene Leistungserbringung. Bei dauerhaft unzumutbaren Leistungshindernissen infolge höherer Gewalt ist tink.energy zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
10.3 Abnahme und Abnahmefiktion. Nach Abschluss der Installation erstellt tink.energy ein Abnahmeprotokoll. Dieses dokumentiert die Fertigstellung sowie etwaige Restarbeiten oder erkennbare Mängel. Die Abnahme erfolgt durch Gegenzeichnung des Kunden.Die Installation gilt ebenfalls als abgenommen, wenn:
(a) die Lieferung und Installation abgeschlossen ist,
(b) tink.energy den Kunden zur Abnahme aufgefordert hat,
(c) seit dieser Aufforderung zehn Werktage vergangen sind oder der Kunde die gelieferte Anlage nutzt und seit der Aufforderung fünf Werktage vergangen sind,
(d) und der Kunde innerhalb dieser Fristen keine Abnahme erklärt hat, es sei denn, er verweigert die Abnahme wegen mindestens eines nicht unerheblichen Mangels.Als Werktage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage. tink.energy weist den Kunden mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verweigerten Abnahme ausdrücklich hin.
10.4 Gefahrenübergang. Mit erfolgter Abnahme der vollständig erbrachten Leistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der unbeabsichtigten Verschlechterung der gelieferten Produkte auf den Kunden über.
10.5 Inbetriebnahme durch Netzbetreiber oder Behörden. Die vollständige Inbetriebnahme der gelieferten Produkte, insbesondere bei PV-Anlagen, kann von zusätzlichen externen Verfahren abhängig sein (z. B. Netzanschlussprüfung, Zählersetzung oder Freigabe durch den zuständigen Netzbetreiber oder andere Behörden). tink.energy übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, die durch die Bearbeitung oder Freigabe seitens Dritter entstehen. Die vertraglich geschuldete Leistung von tink.energy gilt mit Abschluss der Installation und Abnahme als vollständig erbracht.
Der Netzanschluss sowie die abschließende Inbetriebnahme erfolgen in alleiniger Verantwortung des jeweiligen Netzbetreibers. tink.energy übernimmt keine Haftung für Genehmigungen, Fristen oder sonstige Maßnahmen außerhalb ihres Einflussbereichs.
Der Kunde ist Betreiber der gelieferten Anlage im energierechtlichen Sinne. Er trägt die Verantwortung für die Anmeldung beim Netzbetreiber, den Abschluss etwaiger Einspeiseverträge sowie die Einhaltung der hierfür geltenden Regelungen und Fristen. tink.energy unterstützt den Kunden auf Wunsch organisatorisch.
10.6 Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG). Die Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe, nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge, Gebäudeenergiespeicher) beim zuständigen Netzbetreiber gemäß § 14a EnWG ist nicht Bestandteil der von tink.energy geschuldeten Leistungen. Auf Wunsch stellt tink.energy den Kontakt zu einem geeigneten Drittunternehmen her; ein entsprechender Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande.
Eine erfolgreiche Anmeldung setzt voraus, dass der vorhandene Zählerschrank die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers erfüllt. Der Kunde stellt tink.energy hierfür die erforderlichen Informationen zur Verfügung (u. a. aussagekräftige Fotos des geöffneten Zählerschranks); ergänzend gelten die Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 11. Erforderliche Anpassungen am Zählerschrank erfolgen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, separat auf Kosten des Kunden.
Entscheidungen des Netzbetreibers über Anmeldung, Steuerbarkeit oder Anschluss liegen außerhalb des Einflussbereichs von tink.energy; hierfür übernimmt tink.energy keine Verantwortung oder Gewähr. Die vertraglich geschuldeten Leistungen von tink.energy gelten mit Fertigmeldung und Abnahme als erbracht.
10.7 Die für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich abschließend aus Ziffer 11.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Der Kunde stellt tink.energy rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen bereit (z. B. Zustand der Elektroinstallation, Lage verdeckter Leitungen) und gewährt den erforderlichen Zugang zum Installationsort.
11.2 Vom Hersteller oder Großhändler gelieferte Komponenten und Zubehör verbleiben bis zur Prüfung durch tink.energy ungeöffnet in unversehrter Verpackung.
11.3 Für die Installation stellt der Kunde die erforderlichen Anschlüsse für Strom und Wasser am Installationsort kostenfrei bereit.
11.4 Der Kunde übermittelt tink.energy alle zur Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Zustimmungen rechtzeitig und vollständig.
11.5 Erforderliche bauliche oder statische Voraussetzungen (z. B. Eignung des Dachs/Gebäudes) schafft der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Auf Anforderung legt der Kunde eine Bestätigung oder ein Gutachten eines qualifizierten Fachplaners (z. B. Statiker) vor.
11.6 Am Installationstag hält der Kunde ausreichend passende Ersatz-Dachpfannen bereit, um etwaige Brüche unmittelbar ersetzen zu können.
11.7 Für Inbetriebnahme und Betrieb der Anlage stellt der Kunde am Installationsort des Wechselrichters eine stabile Internetverbindung, vorzugsweise LAN, auf eigene Kosten bereit.
11.8 Der Kunde sorgt für Annahme der gelieferten Komponenten am Lieferort und eine sachgerechte, sichere Lagerung bis zum Installationsbeginn. Er holt erforderliche Abstellgenehmigungen ein.
11.9 Der Kunde versichert, zur Installation auf dem Grundstück/Gebäude berechtigt zu sein, und beschafft erforderliche Zustimmungen/Genehmigungen (z. B. des Eigentümers, von Gemeinschaften oder sonstigen Berechtigten).
11.10 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht nach,
(a) verlängern sich Ausführungs- und Lieferfristen angemessen;
(b) ist tink.energy berechtigt, zusätzliche Aufwände ersetzt zu verlangen (z. B. vergebliche Anfahrt, Terminverschiebung, Wartezeiten); hierfür wird eine Aufwandspauschale von 250 EUR je Einsatz fällig, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist;
(c) steht tink.energy ein Anspruch auf angemessene Vergütung für Stillstands- bzw. Wartezeiten nach § 642 BGB zu;
(d) kann tink.energy nach fristgebundener Aufforderung die Kündigung nach § 643 BGB erklären; Ziffer 6.2 bleibt unberührt;
(e) ist tink.energy berechtigt, Leistungen bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten zurückzubehalten.Weitergehende gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die gelieferten Produkte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher im Kaufvertrag vereinbarter Beträge im Eigentum von tink.energy, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte weiterzuveräußern, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Zugriffe Dritter, insbesondere durch Pfändung, sind tink.energy unverzüglich in Textform anzuzeigen.
12.3 Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Produkte während der Dauer des Eigentumsvorbehalts vor Beeinträchtigungen zu schützen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
12.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist tink.energy berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zurückzunehmen.
12.5 tink.energy ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen aus dem Kaufvertrag nicht leistet.
13. Versicherung bis zum Eigentumsübergang
13.1 Bis zum vollständigen Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Komponenten in angemessenem Umfang gegen Risiken wie Brand, Wasserschäden, Diebstahl und sonstige Schadensereignisse zu versichern. Dies kann beispielsweise über eine bestehende Wohngebäudeversicherung oder eine spezielle Photovoltaikversicherung erfolgen.
14. Rechte bei Mängeln
14.1 Bei Mängeln der gelieferten Produkte einschließlich fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung sowie mangelhafter Montage stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte gemäß §§ 434 ff. BGB zu. Maßgeblich für das Vorliegen eines Mangels ist die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit des Produkts. Wird eine konkrete Eigenschaft ausdrücklich vereinbart, gelten abweichende oder zusätzliche Anforderungen in Bezug auf dieses Merkmal nicht, auch wenn diese objektiv üblich wären.
14.2 Die Gewährleistungsfrist für von tink.energy erbrachte eigene Leistungen beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Installation. Setzt tink.energy Lieferanten oder Installationspartner zur Leistungserbringung ein, bleibt tink.energy gegenüber dem Kunden Gewährleistungsschuldner; die gesetzlichen Mängelrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt. Für einzelne Komponenten können Herstellergarantien bestehen; deren Bedingungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden gegenüber tink.energy. tink.energy koordiniert auf Wunsch die Abwicklung gegenüber Herstellern und Lieferanten. Unberührt bleiben die gesetzlichen Rückgriffsrechte von tink.energy gegenüber Lieferanten und Installationspartnern.
14.3 Liegt ein Mangel an der gelieferten Komponente vor, hat tink.energy das Recht, nach eigener Wahl entweder eine Nachbesserung durch Mangelbeseitigung oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Erfolgt eine Ersatzlieferung, ist der Kunde verpflichtet, das mangelhafte Gerät gemäß den gesetzlichen Vorgaben zurückzugeben. Der Kunde muss tink.energy die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen, um die beanstandeten Komponenten zu prüfen und gegebenenfalls auszutauschen. Sofern ein berechtigter Mangel vorliegt, übernimmt tink.energy die Kosten für Prüfung und Nacherfüllung, insbesondere für Transport, Anfahrt, Arbeitsaufwand und Materialien. Ergibt sich hingegen, dass der vom Kunden gemeldete Mangel unbegründet war, kann tink.energy die entstandenen Kosten vom Kunden zurückverlangen.In besonders dringenden Fällen, etwa bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Vermeidung unverhältnismäßiger Schäden, ist der Kunde berechtigt, den Mangel selbst zu beheben und die hierfür objektiv notwendigen Aufwendungen ersetzt zu verlangen. In solchen Fällen ist tink.energy unverzüglich, möglichst vor Durchführung der Maßnahme, zu informieren. Das Selbstvornahmerecht entfällt, wenn tink.energy berechtigt ist, die Nacherfüllung nach gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern, insbesondere wenn die Kosten hierfür unverhältnismäßig wären.Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur unter den in Ziffer 14 festgelegten Voraussetzungen; darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
14.4 Die vorstehenden Mängelrechte bestehen unabhängig von etwaigen Ansprüchen des Kunden aus einer Herstellergarantie. Diese bleiben unberührt.
14.5 Sofern ein Kunde eine Finanzierung über einen externen Partner nutzt, kann der Finanzierungspartner bei berechtigten Mängelrügen des Kunden eine Stundung der Ratenzahlungen gewähren. tink.energy kann in diesem Fall für den daraus entstehenden Zinsausfall haftbar gemacht werden, wenn die Mängelrüge berechtigt ist und nicht innerhalb angemessener Frist behoben wurde.
15. Herstellergarantien
15.1 Sofern Hersteller einzelner Komponenten (wie etwa Batteriespeicher, Wechselrichter, Wallboxen oder PV-Module) eigenständige Garantien einräumen, richten sich deren Inhalte ausschließlich nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers („Herstellergarantie“). tink.energy gibt darüber hinaus keine eigenen Garantiezusagen ab.
15.2 Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Herstellergarantie durch den Kunden gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Herstellers („Garantiebedingungen“). tink.energy stellt dem Kunden auf Wunsch die jeweils zutreffenden Garantiebedingungen zur Verfügung.
15.3 Ansprüche aus einer Herstellergarantie sind nach den jeweiligen Garantiebedingungen unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber tink.energy bleiben hiervon unberührt. tink.energy unterstützt auf Wunsch die Abwicklung; etwaige Rückgriffsrechte von tink.energy gegenüber Lieferanten und Installationspartnern bleiben unberührt.
15.4 Die Inanspruchnahme von Rechten aus einer Herstellergarantie berührt nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber tink.energy. Diese gesetzlichen Rechte bleiben uneingeschränkt bestehen und können unabhängig von einer etwaigen Herstellergarantie kostenlos geltend gemacht werden.
16. Haftung
16.1 Die Haftung von tink.energy richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
tink.energy haftet unbeschränkt
(a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
(b) im Rahmen einer von tink.energy übernommenen Garantie,
(c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
(d) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch tink.energy, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie
(e) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
16.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von tink.energy auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16.4 Soweit eine Haftung von tink.energy ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von tink.energy.
16.5 tink.energy darf zur Vertragserfüllung Subunternehmer einsetzen. tink.energy haftet dem Kunden für deren Verschulden als Erfüllungsgehilfen wie für eigenes (§ 278 BGB). Die Haftungsregelungen dieser Ziffer 16 gelten entsprechend auch für Erfüllungsgehilfen.
16.6 Herstellergarantien einzelner Komponenten bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten des Kunden gegenüber tink.energy. Mängelansprüche kann der Kunde stets gegenüber tink.energy geltend machen. tink.energy koordiniert die Abwicklung und nimmt im Innenverhältnis Rückgriff gegenüber Herstellern, Lieferanten und Installationspartnern nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Einschränkung der gesetzlichen Rechte des Kunden findet nicht statt.
17. Einsatz von Unterauftragnehmern
17.1 tink.energy kann zur Vertragserfüllung fachkundige Partner oder Dienstleister beauftragen.
18. Grundstücksübertragung & Vertragsübernahme
18.1 Bei Veräußerung des Grundstücks verpflichtet sich der Kunde, tink.energy spätestens vier Wochen vor Eigentumsübertragung über den Käufer zu informieren und eine Vertragsübernahme anzustoßen. tink.energy kann diese aus wichtigem Grund ablehnen. Wird keine Vertragsübernahme vereinbart, ist tink.energy zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
19. Gesamtschuldnerische Haftung bei mehreren Vertragspartnern
19.1 Treten mehrere Personen oder Organisationen gemeinsam als Vertragspartner auf, unabhängig davon, ob als Verbraucher oder Unternehmer, so haften sie gegenüber tink.energy für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
20. Kommunikation
20.1 Die gesamte vertragliche Kommunikation erfolgt per E-Mail über info@tinkenergy.de, sofern keine gesetzliche Vorgabe eine andere Kommunikationsform zwingend erfordert. tink.energy versendet Mitteilungen an die E-Mail-Adresse, die der Kunde bei Vertragsbeginn angegeben hat. Kunden sind verpflichtet, ihre E-Mail-Adresse aktuell zu halten. In begründeten Einzelfällen behält sich tink.energy vor, Informationen stattdessen auch per Post zu übermitteln.
Der elektronische Datentransfer, insbesondere per E-Mail, kann trotz technischer Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Derzeit erfolgt die E-Mail-Kommunikation ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Übertragung ist transportverschlüsselt (TLS), eine durchgehende Verschlüsselung der Inhalte erfolgt jedoch nicht. tink.energy haftet nicht für Risiken der elektronischen Kommunikation, stellt aber sicher, dass alle beauftragten Partnerunternehmen zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben verpflichtet sind.
21. Vertragssprache
21.1 Vertragssprache ist Deutsch.
22. Rechtsgrundlage
22.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaats bleiben unberührt. UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
23. Salvatorische Klausel
23.1. Sollte eine Regelung des Vertrages einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung und der Bestellung in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Umfang am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Umfang. Das Vorstehende gilt auch für eine etwaige von den Parteien nicht beabsichtigte Regelungslücke in dem Vertrag einschließlich dieser AGB. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
24. Abtretung
24.1 tink.energy ist berechtigt, Ansprüche und Rechte aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere Zahlungsforderungen, an Dritte, etwa Refinanzierungs- oder Finanzierungspartner, abzutreten.
24.2 Eine Information des Kunden über die Abtretung ist nicht erforderlich, sofern tink.energy mit dem Dritten vereinbart hat, dass tink.energy im Verhältnis zum Kunden weiterhin als alleiniger Vertragspartner auftritt und die Vertragsabwicklung unverändert durch tink.energy erfolgt.
25. Streitbeilegung
25.1 tink.energy ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unser Ziel ist es, mögliche Unstimmigkeiten direkt gemeinsam mit unseren Kunden zu klären.
26. Kundenservice
26.1 Der Kundenservice ist von Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr, per E-Mail unter info@tinkenergy.de erreichbar.
Stand September 2025